Selbstverpflichtung zur Qualität in der Erziehungshilfe
Der Interessengemeinschaft der freien Anbieter in Essen
Die Interessengemeinschaft der freien Anbieter (IfA) in Essen ist ein Zusammenschluss von freien Trägern im Sinne des SGB VIII, die in unterschiedlichen Bereichen der Hilfen zur Erziehung tätig sind.
Die einzelnen Träger sind Kooperationspartner des Jugendamtes Essen auf der Grundlage einer vertraglich festgelegten Leistungsvereinbarung. Immanenter Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung zur Qualität im Rahmen der strukturellen Voraussetzungen.
Die IfA sieht die Notwendigkeit, sich trägerübergreifend für die Entwicklung der Qualitätsanforderungen einzusetzen und Merkmale der Struktur- und Prozessqualität fortzuschreiben.
Daraus folgend entstand die hier vorliegende „Selbstverpflichtungserklärung zur Qualität“.
Wir verpflichten uns systematisch, methodisch, zielorientiert und
transparent in der Begleitung unserer Klienten zu handeln.
Wir agieren auf der Grundlage einer klaren, verständlichen und nachvollziehbaren Haltung gegenüber unseren Klienten und unseren Kooperationspartnern.
Dabei werden wir geleitet durch das Grundverständnis des Entdeckens, des Verstehens, des Entfaltens und des Stabilisierens. Voraussetzung ist hier ein wertschätzender und kultursensibler Umgang mit den Klienten und eine von Achtung
geprägte Grundhaltung gegenüber allen Beteiligten.
Bei der Auftragserteilung und Kontraktierung mit dem Kooperationspartner, insbesondere den Klienten, handeln wir auf der Grundlage einer Ressourcenermittlung.
Von Beginn an werden die Klienten in die Auftragsklärung und Prozessgestaltung einbezogen. Dabei wird mit allen Beteiligten ein gemeinsames Prozessverständnis erarbeitet und eine transparente Vorgehensweise umgesetzt. Wir unterscheiden sowohl in der Maßnahmegestaltung, wie auch im Berichtswesen klar zwischen Wahrnehmung und Interpretation. Die deutliche Trennung zwischen wertfreier Beschreibung von Sachverhalten und fachlicher Bewertung ist uns wichtig.
Wir verpflichten uns, entsprechend den Prozessanforderungen, eine flexible und passgenaue Besetzung mit fachlich und persönlich geeignetem Personal vorzunehmen.
Wir stehen für Arbeitskontrakte, die einen Hilfeplan mit klaren Zielsetzungen (SMART) enthalten, die regelmäßig oder anlassbezogen laufend im Prozess mit dem Jugendamt rückgekoppelt und bei Bedarf angepasst werden.
Wir verpflichten uns zur Durchführung eines angemessenen und strukturierten Krisenmanagements.
Die vorab vereinbarte, verlässliche Erreichbarkeit von Fachkräften ist für uns selbstverständlich.
Wir verpflichten uns, zuverlässige Strukturen und eine angemessene
Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Wir stellen intern klare Kommunikationswege zur Verfügung in denen geregelt ist, wer sich mit wem, wann, wie oft und zu welchem Anlass abstimmt.
Die Entscheidungsstrukturen, beschriebene Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten für interne Aufgaben und Tätigkeiten sowie die Ansprechpartner für externe Schnittstellen sind klar geregelt.
Wir nutzen einheitliche Standards zur Dokumentation der Prozessverläufe mit folgenden Inhalten:
- Eckdaten zu Personen und sozialen Umfeldern;
- Führung einer pädagogischen Akte;
- Nachvollziehbarkeit der Fallverläufe;
- Darstellung durchgeführter Kontakte;
- Relevante Informationen beteiligter Dritter;
- Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII;
- Unbedingte Einhaltung der Vorschriften zu Datenschutz und zu Aufbewahrungsfristen.
Wir stellen Strukturen und Standards im Rahmen verlässlicher Einarbeitungsroutine, Dokumentation und Kommunikation zur Verfügung und halten Arbeitshilfen vor.
Wir halten Räume für Klientenkontakte bereit. Berufsspezifische Arbeits- und Fördermaterialien für unsere Mitarbeiter bzw. für unsere Klienten sind jederzeit abrufbar.
Gute Erreichbarkeit und Vernetzung im Stadtteil sind für uns selbstverständlich.
Wir verpflichten uns zu einem wertschätzenden und unterstützenden
Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Wir stellen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgende grundlegende Bausteine zur Verfügung:
- Durchführung regelmäßiger Teamsitzungen;
- Regelmäßige und anlassbezogene Supervision;
- Turnusmäßige kollegiale Beratung;
- Förderung der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung der Beschäftigten durch Unterstützung bei der Fort – und Weiterbildung;
- Teilhabe an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Trägerprofils;
- Stärkung des WIR-Gefühls durch gemeinsame Aktionen;
- Gute Arbeitsatmosphäre durch räumliche Ausstattung;
- Faire marktgerechte Bezahlung;
Wir stellen unseren neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Einarbeitungskonzept zur Verfügung. Änderungen und Entwicklungen von Rahmenbedingungen, Abläufen bzw. Standards werden kommuniziert. Es werden mindestens einmal jährlich Mitarbeitergespräche als Teil unserer Personalentwicklungskonzepte durchgeführt.
Dabei spielen die Wahrnehmung und Reflexion von Engagement, Entwicklung der Persönlichkeit und der fachlichen Kompetenz eine große Rolle.
Bei Konflikten bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz und Rückhalt. Individuellen Belastungssituationen begegnen wir durch regelmäßigen Austausch und entsprechende Unterstützungsangebote.
Wir setzen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend vorhandener Kompetenzen und Qualifikationen ressourcenorientiert ein.
Die Erreichbarkeit von Führungskräften und/oder anderen Unterstützern in Krisen und Notsituationen ist gewährleistet.
Wir verpflichten uns mit bereitgestellten Ressourcen (Zeit und Geld) effizient und verantwortlich umzugehen.
Der Umgang mit Ressourcen ist prinzipiell ausgerichtet auf die bestmögliche Wirkung einer Hilfe (Wirkungsorientierung), bei gleichsam strenger Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Dabei meint Wirkungsorientierung den bewussten Einsatz von Kompetenz und Fachlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Folgende Kriterien der Sicherung sind uns dabei wichtig:
- Eine detaillierte genaue Abrechnung der erbrachten Leistungen (nach Tätigkeitsnachweis) im Rahmen der bewilligten Fachleistungsstunden.
- Alle Maßnahmen richten sich an den vereinbarten Zielen aus.
- Beteiligung und aktive Mitwirkung bei der Vernetzung in der aktuellen Jugend undErziehungshilfe.
- Beteiligung und aktive Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung.
- Nahe und flächendeckende Präsenz im Stadtgebiet.
- Effiziente Organisation von Verwaltungsprozessen.